EU RoHS Ausnahmen
von: SiliconExpert am 6. Juli 2021
Die Europäische Kommission hat das Öko-Institut beauftragt, eine Reihe von technischen Ausnahmeregelungen im Rahmen der (EU-)RoHS-Richtlinie zu überprüfen, die Ende dieses Jahres auslaufen werden. Ausnahmeregelungen dauern derzeit 18 bis 24 Monate ab dem Datum der Antragstellung. Älteren Anträgen wird Vorrang eingeräumt. Bestehende Ausnahmen, für die ein Verlängerungsantrag gestellt wurde, bleiben gültig, bis die Kommission eine Entscheidung trifft. In dieser Entscheidung wird entweder ein neues Ablaufdatum angegeben oder, im Falle einer Ablehnung, eine Übergangsfrist von 12 bis 18 Monaten, bevor die Freistellung ausläuft. Befreiungen, für die kein Verlängerungsantrag gestellt wurde, laufen zu dem in Artikel 5 oder im entsprechenden Anhang der Richtlinie genannten Zeitpunkt ab.
RoHS Ausnahmestatus Definition und Statistik
Status der Befreiung | Definition des Freistellungsstatus | Zählen Sie |
---|---|---|
Gültig | Kennzeichnet eine Freistellung während der normalen Betriebsdauer (d. h. zwischen dem Anfangsdatum und 18 Monate vor dem Ende), wenn kein Verlängerungsantrag gestellt wurde. | 170 |
Entschieden - noch nicht beantragt | Kennzeichnet eine Ausnahme, die bereits durch einen in Kraft getretenen Rechtsakt genehmigt wurde, deren Bestimmungen jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt anzuwenden sind. | 1 |
Gültig - zur Erneuerung beantragt | Kennzeichnet eine Freistellung, für die rechtzeitig (spätestens 18 Monate vor Ablauf der Freistellung) ein Verlängerungsantrag gestellt wurde; die Freistellung bleibt gültig, bis die Kommission eine Entscheidung trifft. | 81 |
Gültig - nicht mehr verlängerbar | Kennzeichnet eine Befreiung, für die kein fristgerechter Verlängerungsantrag gestellt wurde; die Befreiung bleibt bis zum Ablauf der Geltungsdauer gültig | 3 |
Nicht mehr gültig | Kennzeichnet eine Freistellung nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums. | 116 |
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Anträge auf Verlängerung von Ausnahmeregelungen und die geänderten Ablaufdaten sowie die wichtigsten Ausnahmeregelungen, die nicht mehr gültig sind.
Freistellung Nr. | Freistellung Beschreibung | Kategorie Name | Verfallsdatum | Gültigkeitsstatus |
---|---|---|---|---|
6(a) | Blei als Legierungselement in Stahl für Bearbeitungszwecke und in verzinktem Stahl mit einem Bleianteil von bis zu 0,35 Gewichtsprozent. | 8 und 9, außer in vitro und industriell | 2021-07-21 | Gültig - zur Erneuerung beantragt |
6(a)-I | Blei als Legierungselement in Stahl für die spanabhebende Bearbeitung mit einem Bleianteil von bis zu 0,35 Gewichtsprozent und in chargenweise feuerverzinkten Stahlteilen mit einem Bleianteil von bis zu 0,2 Gewichtsprozent | 1 bis 7 und 10 | 2021-07-21 | Gültig - zur Erneuerung beantragt |
6(b) | Blei als Legierungselement in Aluminium mit einem Bleianteil von bis zu 0,4 Gewichtsprozent | 8 und 9, außer in vitro und industriell | 2021-07-21 | Gültig - zur Erneuerung beantragt |
6(b)-I | Blei als Legierungselement in Aluminium mit einem Bleianteil von bis zu 0,4 Gewichtsprozent, sofern es aus dem Recycling von bleihaltigem Aluminiumschrott stammt | 1 bis 7 und 10 | 2021-07-21 | Gültig - zur Erneuerung beantragt |
6(b)-II | Blei als Legierungselement in Aluminium für Bearbeitungszwecke mit einem Bleigehalt von bis zu 0,4 Gewichtsprozent | 1 bis 7 und 10 | 2021-05-18 | Gültig - zur Erneuerung beantragt |
6(c) | Kupferlegierung mit einem Bleianteil von bis zu 4 Gewichtsprozent | 1 bis 7 und 10 | 2021-07-21 | Gültig - zur Erneuerung beantragt |
6(c) | Kupferlegierung mit einem Bleianteil von bis zu 4 Gewichtsprozent | 8 und 9, außer in vitro und industriell | 2021-07-21 | Gültig - zur Erneuerung beantragt |
7(a) | Blei in Lötmitteln mit hoher Schmelztemperatur (d. h. Bleilegierungen mit einem Bleianteil von 85 Gew.-% oder mehr) | 1 bis 7 und 10 | 2021-07-21 | Gültig - zur Erneuerung beantragt |
7(a) | Blei in Lötmitteln mit hoher Schmelztemperatur (d. h. Bleilegierungen mit einem Bleianteil von 85 Gew.-% oder mehr) | 8 und 9, außer in vitro und industriell | 2021-07-21 | Gültig - zur Erneuerung beantragt |
7(c)-I | Elektrische und elektronische Bauteile, die Blei in einem Glas oder einer Keramik, ausgenommen dielektrische Keramik, in Kondensatoren, z. B. piezoelektronischen Geräten, oder in einer Glas- oder Keramikmatrixverbindung enthalten | 1 bis 7 und 10 | 2021-07-21 | Gültig - zur Erneuerung beantragt |
7(c)-I | Elektrische und elektronische Bauteile, die Blei in einem Glas oder einer Keramik, ausgenommen dielektrische Keramik, in Kondensatoren, z. B. piezoelektronischen Geräten, oder in einer Glas- oder Keramikmatrixverbindung enthalten | 8 und 9, außer in vitro und industriell | 2021-07-21 | Gültig - zur Erneuerung beantragt |
7(c)-II | Keramikkondensatoren mit Blei in Dielektrikum für eine Nennspannung von 125 V AC oder 250 V DC oder höher | 1 bis 7 und 10 | 2021-07-21 | Gültig - zur Erneuerung beantragt |
7(c)-II | Keramikkondensatoren mit Blei in Dielektrikum für eine Nennspannung von 125 V AC oder 250 V DC oder höher | 8 und 9, außer in vitro und industriell | 2021-07-21 | Gültig - zur Erneuerung beantragt |
11.b | Blei, das in anderen als C-press-konformen Steckverbindersystemen verwendet wird | 1 bis 7 und 10 | 2013-01-01 | Nicht mehr gültig |
6.b | Blei als Legierungselement in Aluminium mit einem Bleianteil von bis zu 0,4 Gewichtsprozent | 1 bis 7 und 10 | 2019-06-30 | Nicht mehr gültig |
6.a | Blei als Legierungselement in Stahl für Bearbeitungszwecke und in verzinktem Stahl mit einem Bleianteil von bis zu 0,35 Gewichtsprozent | 1 bis 7 und 10 | 2019-06-30 | Nicht mehr gültig |
7.c-III | Blei in dielektrischer Keramik in Kondensatoren für eine Nennspannung von weniger als 125 V AC oder 250 V DC | 1 bis 7 und 10 | 2013-01-01 | Nicht mehr gültig |
8.b | Cadmium und seine Verbindungen in elektrischen Kontakten | 1 bis 7 und 10 | 2020-02-29 | Nicht mehr gültig |
15 | Blei in Lötmitteln zur Herstellung einer funktionsfähigen elektrischen Verbindung zwischen Halbleiterchip und Träger in Flip-Chip-Gehäusen für integrierte Schaltungen | 1 bis 7 und 10 | 2020-02-29 | Nicht mehr gültig |
4.d | Quecksilber in Quecksilber(dampf)-Hochdrucklampen (HPMV) | 1 bis 7 und 10 | 2015-04-13 | Nicht mehr gültig |
4.d | Quecksilber in Quecksilber(dampf)-Hochdrucklampen (HPMV) | 8 und 9, außer in vitro und industriell | 2015-04-13 | Nicht mehr gültig |
16 | Blei in stabförmigen Glühlampen mit silikatbeschichteten Röhren | 1 bis 7 und 10 | 2013-01-09 | Nicht mehr gültig |
7.c-IV | Blei in dielektrischen keramischen Werkstoffen auf PZT-Basis für Kondensatoren in integrierten Schaltungen oder diskreten Halbleitern | 1 bis 7 und 10 | 2021-07-21 | Nicht mehr gültig |
7.c-IV | Blei in dielektrischen keramischen Werkstoffen auf PZT-Basis für Kondensatoren in integrierten Schaltungen oder diskreten Halbleitern | 8 und 9, außer in vitro und industriell | 2021-07-21 | Nicht mehr gültig |
Die vollständigen Angaben zu allen beantragten Verlängerungen und Ausnahmen, die nicht mehr gültig sind, finden Sie unter diesem Link.
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