EU RoHS Ausnahmen

von: SiliconExpert am 6. Juli 2021

Die Europäische Kommission hat das Öko-Institut beauftragt, eine Reihe von technischen Ausnahmeregelungen im Rahmen der (EU-)RoHS-Richtlinie zu überprüfen, die Ende dieses Jahres auslaufen werden. Ausnahmeregelungen dauern derzeit 18 bis 24 Monate ab dem Datum der Antragstellung. Älteren Anträgen wird Vorrang eingeräumt. Bestehende Ausnahmen, für die ein Verlängerungsantrag gestellt wurde, bleiben gültig, bis die Kommission eine Entscheidung trifft. In dieser Entscheidung wird entweder ein neues Ablaufdatum angegeben oder, im Falle einer Ablehnung, eine Übergangsfrist von 12 bis 18 Monaten, bevor die Freistellung ausläuft. Befreiungen, für die kein Verlängerungsantrag gestellt wurde, laufen zu dem in Artikel 5 oder im entsprechenden Anhang der Richtlinie genannten Zeitpunkt ab.

 

RoHS Ausnahmestatus Definition und Statistik

Status der BefreiungDefinition des FreistellungsstatusZählen Sie
GültigKennzeichnet eine Freistellung während der normalen Betriebsdauer (d. h. zwischen dem Anfangsdatum und 18 Monate vor dem Ende), wenn kein Verlängerungsantrag gestellt wurde.170
Entschieden - noch nicht beantragtKennzeichnet eine Ausnahme, die bereits durch einen in Kraft getretenen Rechtsakt genehmigt wurde, deren Bestimmungen jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt anzuwenden sind.1
Gültig - zur Erneuerung beantragtKennzeichnet eine Freistellung, für die rechtzeitig (spätestens 18 Monate vor Ablauf der Freistellung) ein Verlängerungsantrag gestellt wurde; die Freistellung bleibt gültig, bis die Kommission eine Entscheidung trifft.81
Gültig - nicht mehr verlängerbarKennzeichnet eine Befreiung, für die kein fristgerechter Verlängerungsantrag gestellt wurde; die Befreiung bleibt bis zum Ablauf der Geltungsdauer gültig3
Nicht mehr gültigKennzeichnet eine Freistellung nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums.116

 

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Anträge auf Verlängerung von Ausnahmeregelungen und die geänderten Ablaufdaten sowie die wichtigsten Ausnahmeregelungen, die nicht mehr gültig sind.

Freistellung Nr.Freistellung BeschreibungKategorie NameVerfallsdatumGültigkeitsstatus
6(a)Blei als Legierungselement in Stahl für Bearbeitungszwecke und in verzinktem Stahl mit einem Bleianteil von bis zu 0,35 Gewichtsprozent.8 und 9, außer in vitro und industriell2021-07-21Gültig - zur Erneuerung beantragt
6(a)-IBlei als Legierungselement in Stahl für die spanabhebende Bearbeitung mit einem Bleianteil von bis zu 0,35 Gewichtsprozent und in chargenweise feuerverzinkten Stahlteilen mit einem Bleianteil von bis zu 0,2 Gewichtsprozent1 bis 7 und 102021-07-21Gültig - zur Erneuerung beantragt
6(b)Blei als Legierungselement in Aluminium mit einem Bleianteil von bis zu 0,4 Gewichtsprozent8 und 9, außer in vitro und industriell2021-07-21Gültig - zur Erneuerung beantragt
6(b)-IBlei als Legierungselement in Aluminium mit einem Bleianteil von bis zu 0,4 Gewichtsprozent, sofern es aus dem Recycling von bleihaltigem Aluminiumschrott stammt 1 bis 7 und 102021-07-21Gültig - zur Erneuerung beantragt
6(b)-IIBlei als Legierungselement in Aluminium für Bearbeitungszwecke mit einem Bleigehalt von bis zu 0,4 Gewichtsprozent1 bis 7 und 102021-05-18Gültig - zur Erneuerung beantragt
6(c)Kupferlegierung mit einem Bleianteil von bis zu 4 Gewichtsprozent1 bis 7 und 102021-07-21Gültig - zur Erneuerung beantragt
6(c)Kupferlegierung mit einem Bleianteil von bis zu 4 Gewichtsprozent8 und 9, außer in vitro und industriell2021-07-21Gültig - zur Erneuerung beantragt
7(a)Blei in Lötmitteln mit hoher Schmelztemperatur (d. h. Bleilegierungen mit einem Bleianteil von 85 Gew.-% oder mehr)1 bis 7 und 102021-07-21Gültig - zur Erneuerung beantragt
7(a)Blei in Lötmitteln mit hoher Schmelztemperatur (d. h. Bleilegierungen mit einem Bleianteil von 85 Gew.-% oder mehr)8 und 9, außer in vitro und industriell2021-07-21Gültig - zur Erneuerung beantragt
7(c)-IElektrische und elektronische Bauteile, die Blei in einem Glas oder einer Keramik, ausgenommen dielektrische Keramik, in Kondensatoren, z. B. piezoelektronischen Geräten, oder in einer Glas- oder Keramikmatrixverbindung enthalten1 bis 7 und 102021-07-21Gültig - zur Erneuerung beantragt
7(c)-IElektrische und elektronische Bauteile, die Blei in einem Glas oder einer Keramik, ausgenommen dielektrische Keramik, in Kondensatoren, z. B. piezoelektronischen Geräten, oder in einer Glas- oder Keramikmatrixverbindung enthalten8 und 9, außer in vitro und industriell2021-07-21Gültig - zur Erneuerung beantragt
7(c)-IIKeramikkondensatoren mit Blei in Dielektrikum für eine Nennspannung von 125 V AC oder 250 V DC oder höher1 bis 7 und 102021-07-21Gültig - zur Erneuerung beantragt
7(c)-IIKeramikkondensatoren mit Blei in Dielektrikum für eine Nennspannung von 125 V AC oder 250 V DC oder höher8 und 9, außer in vitro und industriell2021-07-21Gültig - zur Erneuerung beantragt
11.bBlei, das in anderen als C-press-konformen Steckverbindersystemen verwendet wird1 bis 7 und 102013-01-01Nicht mehr gültig
6.bBlei als Legierungselement in Aluminium mit einem Bleianteil von bis zu 0,4 Gewichtsprozent1 bis 7 und 102019-06-30Nicht mehr gültig
6.aBlei als Legierungselement in Stahl für Bearbeitungszwecke und in verzinktem Stahl mit einem Bleianteil von bis zu 0,35 Gewichtsprozent1 bis 7 und 102019-06-30Nicht mehr gültig
7.c-IIIBlei in dielektrischer Keramik in Kondensatoren für eine Nennspannung von weniger als 125 V AC oder 250 V DC1 bis 7 und 102013-01-01Nicht mehr gültig
8.bCadmium und seine Verbindungen in elektrischen Kontakten1 bis 7 und 102020-02-29Nicht mehr gültig
15Blei in Lötmitteln zur Herstellung einer funktionsfähigen elektrischen Verbindung zwischen Halbleiterchip und Träger in Flip-Chip-Gehäusen für integrierte Schaltungen1 bis 7 und 102020-02-29Nicht mehr gültig
4.dQuecksilber in Quecksilber(dampf)-Hochdrucklampen (HPMV)1 bis 7 und 102015-04-13Nicht mehr gültig
4.dQuecksilber in Quecksilber(dampf)-Hochdrucklampen (HPMV)8 und 9, außer in vitro und industriell2015-04-13Nicht mehr gültig
16Blei in stabförmigen Glühlampen mit silikatbeschichteten Röhren1 bis 7 und 102013-01-09Nicht mehr gültig
7.c-IVBlei in dielektrischen keramischen Werkstoffen auf PZT-Basis für Kondensatoren in integrierten Schaltungen oder diskreten Halbleitern1 bis 7 und 102021-07-21Nicht mehr gültig
7.c-IVBlei in dielektrischen keramischen Werkstoffen auf PZT-Basis für Kondensatoren in integrierten Schaltungen oder diskreten Halbleitern8 und 9, außer in vitro und industriell2021-07-21Nicht mehr gültig

 

Die vollständigen Angaben zu allen beantragten Verlängerungen und Ausnahmen, die nicht mehr gültig sind, finden Sie unter diesem Link.

 

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