ECHA empfiehlt 8 Stoffe für die REACH-Zulassung
von: Joseph Lee am 24. April 2023
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat der Europäischen Kommission kürzlich empfohlen, acht Stoffe, darunter Blei, in die REACH-Zulassungsliste aufzunehmen. Dieser Empfehlungsentwurf wurde am 2. Februar 2022 veröffentlicht und löste zahlreiche Kommentare und eine rege Diskussion im Ausschuss der ECHA-Mitgliedstaaten aus. Die Diskussion konzentrierte sich auf den besten Zeitpunkt für die Empfehlung, mögliche Kombinationen mit anderen Regulierungsmaßnahmen und die Auswirkungen auf Industrie und Behörden.
Die 11. Empfehlung der ECHA umfasst die folgenden Stoffe:
- Ethylendiamin - wird in der Herstellung als Lösungsmittel, zur Auflösung von Proteinen wie Albuminen und Kasein, als Korrosionsschutzmittel in Farben und Kühlmitteln und mehr verwendet
- 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd und seine einzelnen Stereoisomere - ein synthetischer Duftstoff, der häufig in Kosmetika, Körperpflegeprodukten, Waschmitteln und Lufterfrischern verwendet wird
- Blei - wird häufig in Metalllegierungen wegen seiner Schmiereigenschaften verwendet; Blei wird in Anwendungen zur Abschirmung gegen Schall, Vibrationen und Strahlung eingesetzt
- Glutaral - wird als Desinfektionsmittel und Medikament verwendet, das in der Regel in Form einer Lösung aufgetragen wird, um chirurgische Instrumente und andere Bereiche zu sterilisieren
- 2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-one - eine chemische Verbindung, die als Photoinitiator in der Polymerchemie verwendet wird
- 2-Benzyl-2- dimethylamino-4'-morpholinobutyrophenon - eine chemische Verbindung, die als Photoinitiator in der Polymerchemie verwendet wird
- Diisohexylphthalat - wird als Weichmacher bei der Herstellung verschiedener Produkte wie PVC, Gummi und Kunststoffe verwendet
- Orthoborsäure, Natriumsalz - wird als Flammschutzmittel und Korrosionsschutzmittel bei der Herstellung von verschiedenen Produkten wie Glas und Keramik verwendet
Nun müssen die Unternehmen eine Zulassung für die weitere Verwendung dieser acht Stoffe beantragen, sobald sie in die REACH-Zulassungsliste aufgenommen werden. Dies ist eine wichtige Entwicklung in der europäischen Chemieindustrie und könnte weitreichende Folgen für Unternehmen haben, die diese Stoffe verwenden.
REACH-Stofflisten
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) führt im Rahmen der REACH-Verordnung drei Listen: Die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), die Zulassungsliste und die Liste der Stoffe mit eingeschränkter Verwendung.
Die SVHC- (oder Kandidaten-) Liste enthält Stoffe, die schwerwiegende und oft unumkehrbare Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben können. Wenn ein Stoff als besonders besorgniserregend eingestuft wird, wird er in die Kandidatenliste aufgenommen, um schließlich in die Zulassungsliste aufgenommen zu werden.
Die Zulassungsliste (Anhang 14) enthält Stoffe, die gemäß REACH zulassungspflichtig sind und für die Unternehmen eine Zulassung beantragen müssen.
Die Liste der eingeschränkten Stoffe (Anhang 17) enthält Stoffe, die gemäß der REACH-Verordnung Beschränkungen unterliegen. Diese Stoffe dürfen nur verwendet oder in Verkehr gebracht werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
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