SVHC-Kandidatenliste wächst auf 224
von: SiliconExpert am 16. Juni 2022
16. Juni 2022. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat einen neuen Stoff in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) aufgenommen. Damit steigt die Gesamtzahl der Stoffe auf 224.
Bei diesen Stoffen handelt es sich um schädliche Chemikalien, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: krebserregend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, endokrin, persistent, bioakkumulierbar und schädlich für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit.
Die offizielle SVHC-Kandidatenliste wird von der ECHA in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung REACH veröffentlicht. Diese Liste dient als Referenzliste und ist der erste Schritt, bevor ein Stoff in die Zulassungsliste aufgenommen wird. Die Aufnahme eines dieser Stoffe in die Zulassungsliste würde seine Verwendung verbieten, es sei denn, die ECHA erteilt eine Ausnahmegenehmigung.
Sobald ein Stoff auf die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) gesetzt wurde, sind die Unternehmen gesetzlich verpflichtet, die weitere sichere Verwendung dieser Chemikalien zu gewährleisten. Unternehmen sind außerdem verpflichtet, der ECHA mitzuteilen, wenn eines ihrer Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthält.
Nachstehend finden Sie eine Beschreibung des neuen Eintrags in die SVHC-Kandidatenliste sowie einige der häufigsten Vorkommen dieser Substanz in Verbraucherprodukten.
Name des Stoffes | CAS | Häufige Verwendungszwecke | Nebenwirkungen |
---|---|---|---|
N-(Hydroxymethyl)acrylamid | 924-42-5 | Klebstoffe, Bindemittel, Harze, Leime, Schmiermittel | Giftig beim Verschlucken. Steht im Verdacht, die Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen und kann eine allergische Hautreaktion hervorrufen |
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Referenzen
- Weitere Einzelheiten: https://echa.europa.eu/-/one-hazardous-chemical-added-to-the-candidate-list
- Die vollständige Liste der Kandidaten für die REACH-Verordnung finden Sie unter: https://echa.europa.eu/candidate-list-table
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